1. Allgemeines

Autor: Rinklin

In der täglichen Praxis spielt für den Rechtsanwalt, der sich mit verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren befasst, das Fahrverbot eine sehr große Rolle. Während bei einem Verstoß, der "lediglich" mit einem Bußgeld geahndet wird, der Mandant oft noch gut zu führen ist, steigt dessen Erwartungshaltung an "seinen" Verteidiger, wenn gegen ihn neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot angeordnet worden ist. Während die Geldbuße noch in Kauf genommen wird, stellt das Fahrverbot den Mandanten in der Praxis häufig vor erhebliche Schwierigkeiten, seien diese wirtschaftlicher oder existentieller Art - wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder die durch das Fahrverbot drohenden finanziellen Einbußen. Ebenso können aber auch persönliche Umstände für den Mandanten eine Rolle spielen; zu denken ist etwa an einen beschwerlichen Weg zum Arbeitsplatz infolge umständlicher Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln. Durch diese Umstände gewinnt das Verfahren plötzlich für den Mandanten an Bedeutung, womit oft auch eine ge- oder übersteigerte Erwartungshaltung an den Verteidiger verbunden ist, der doch "durch einen geschickten Schachzug" erreichen können muss, dass von der Verhängung des Fahrverbots abgesehen wird.