2.4 Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung

Autor: Weingran

Rechtsnatur

Die Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung stellen zwar lediglich innerdienstliche Vorschriften dar. Sie sichern jedoch auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.02.2011 - 2 Ss 8/11).

Verwertbarkeit einer entgegen den Richtlinien zustande gekommenen Geschwindigkeitsmessung

Entgegen polizeilichen Richtlinien für die Verkehrsüberwachung zustande gekommene Geschwindigkeitsmessungen sind nicht unverwertbar. Die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes kann sich jedoch auf die Bewertung der Rechtsfolge des Geschwindigkeitsverstoßes auswirken (OLG Oldenburg, Beschl. v. 29.01.1996 - Ss 10/96 (Leitsatz)).

Absehen vom Regelfahrverbot