3. Fahrtenschreiber

Autor: Urbanik

Bedeutung

Bus- und Lkw-Fahrer haben aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Verkehrssicherheit Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Damit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachvollzogen werden kann, müssen viele Busse und Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit Kontrollgeräten ausgestattet werden. Mit der VO (EG) Nr. 2135/98 wurde die Einführung eines digitalen Kontrollgeräts zur Überwachung der Sozialvorschriften im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen. Ziel war es, die bis zum Jahr 2006 verbauten analogen Kontrollgeräte durch digitale Kontrollgeräte zu ersetzen. Die neuen digitalen Kontrollgeräte sollen zusammen mit einer nutzerbezogenen Chipkarte ein modernes Kontrollsystem liefern, welches die Verkehrssicherheit auf Europas Straßen erhöht und die Bedingungen für den Wettbewerb angleicht.

Rechtsgrundlagen

Die Verordnung (EWG) 3821/85, die VO (EG) 561/2006, die VO (EU) Nr. 165/2014 - beide zuletzt geändert durch VO (EU) 2020/1054 vom 15.07.2020 - und die VO (EU) 799/2016 beinhalten die wesentlichen Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers (siehe dazu Kapitel 15.A.4) sowie die damit verbundenen Pflichten eines Unternehmers und die daraus entstehende Haftung. Weitere ergänzende Regelungen finden sich im Fahrpersonalgesetz, in der sowie in . Besondere Regelungen zu Bauart, Prüfung, Einbau, Betrieb und Reparatur von Fahrtenschreibern und ihren Komponenten finden sich in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799.