Auch der erkennende Senat hat in seinem Urteil [in] VersR 1977, 229 klargestellt, daß die Veräußerung des Unfallwagens allein noch nicht der Abrechnung nach den fiktiven Reparaturkosten entgegensteht ... . Hieran ist festzuhalten; denn durch die Veräußerung des Fahrzeugs hat sich nichts daran geändert, daß in dem Vermögen des Geschädigten ein Schaden entstanden war, der durch die Reparatur des Fahrzeugs zu beseitigen war. ...
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|