Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Die Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h zu einer Geldbuße in Höhe von 100,- Euro verurteilt.
Der Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
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