Absehen von der Anordnung eines Fahrverbots bei einer Verurteilung nach § 24a StVO
BayObLG, Beschluß vom 22.12.1987 - Aktenzeichen 1 ObOWi 288/87
DRsp Nr. 1998/9763
Absehen von der Anordnung eines Fahrverbots bei einer Verurteilung nach § 24aStVO
»Bei einer Verurteilung nach § 24aStVO ist gem. § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG in der Regel ein Fahrverbot anzuordnen, wovon nur dann abgesehen werden kann, wenn ausnahmsweise "ganz besondere Umstände" äußerer oder innerer Art das Tatgeschehen beherrscht haben oder die Anordnung des Fahrverbots eine "Härte ganz außergewöhnlicher Art" bedeuten würde.«