Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 3. Juni 2019 wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die der Betroffenen darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
I.
Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 31 km/h zu einer Geldbuße von 160,00 € verurteilt und mangels grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers kein Fahrverbot verhängt.
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