Absehen von Fahrverbot wegen außergewöhnlicher Härte
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.10.2004 - Aktenzeichen 1 Ss 178/04
DRsp Nr. 2005/13931
Absehen von Fahrverbot wegen außergewöhnlicher Härte
»1. Will der Tatrichter das Vorliegen eines außergewöhnlichen Härtefalles, welcher ausnahmsweise ein Absehen von der Verhängung eines nach der BKatV indizierten Fahrverbots rechtfertigen kann, ablehnen, weil der Betroffene dies durch andere Maßnahmen kompensieren könne, so hat er sich unter Darlegung in den Urteilsgründen mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen näher auseinanderzusetzen und zu klären, ob diesem überhaupt eine derartige Abwendung finanziell möglich ist, wenn sich dies nicht bereits zweifelsfrei aus der beruflichen Stellung des Betroffenen ergibt.
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