OLG Düsseldorf - Urteil vom 26.10.1995
18 U 71/95
Normen:
BGB § 836 ;
Fundstellen:
NVwZ 1996, 727
OLGReport-Düsseldorf 1996, 144
VersR 1996, 711
Vorinstanzen:
LG Kleve, - Vorinstanzaktenzeichen 3 0 19/95

Abstellen eines Motorrades auf infolge hoher Temperaturen aufgeweichtem Asphalt

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.1995 - Aktenzeichen 18 U 71/95

DRsp Nr. 1996/19767

Abstellen eines Motorrades auf infolge hoher Temperaturen aufgeweichtem Asphalt

»1. Geringfügige Deformierung im Asphaltbelag einer Straße ist keine "Ablösung von Teilen eines mit einem Grundstück verbundenen Werkes i.S.v. § 836 BGB.2. Motorradfahrer muß beim Abstellen seines Kraftrades mit dessen Einsinken auf durch hohe Temperaturen aufgeweichtem Asphalt rechnen.«

Normenkette:

BGB § 836 ;

Gründe:

Die Berufung ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Der Kläger kann von der Beklagten keinen Schadensersatz wegen der Beschädigung seines Motorrades verlangen.

I. Nach der Beweisaufnahme ist es bereits zweifelhaft geblieben, ob das Motorrad entsprechend der Behauptung des Klägers durch ein Einsinken des Hauptständers in den Asphaltbelag der Parkbucht umgestürzt ist, oder ob es - wie der Zeuge H es zunächst vermutet hat - von fremder Hand mutwillig umgeworfen oder aus anderen, der beklagten Stadt nicht zurechenbaren Gründen umgefallen und dabei ein Eindruck im Bodenbelag entstanden ist. Weder der Zeuge H noch die Zeugin S haben beobachtet, wann genau und auf welche Weise das Kraftrad umgekippt ist.