AG Bielefeld - Urteil vom 20.07.1995
41 C 266/95
Normen:
BGB § 847 ;
Fundstellen:
ZfS 1995, 372

AG Bielefeld - Urteil vom 20.07.1995 (41 C 266/95) - DRsp Nr. 1996/4107

AG Bielefeld, Urteil vom 20.07.1995 - Aktenzeichen 41 C 266/95

DRsp Nr. 1996/4107

Liegt ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule vor, das ohne weitere dargelegte Beschwerden lediglich eine einmalige Behandlung nach sich zog, ist ein Schmerzensgeldanspruch unter dem Gesichtspunkt der Bagatellverletzung zu versagen.

Normenkette:

BGB § 847 ;

Hinweise:

Zum Entfallen eines Schmerzensgeldanspruchs bei Bagatellverletzungen vgl. auch BGH ZfS 1992, 114.

Fundstellen
ZfS 1995, 372