AG Bochum - Urteil vom 07.12.1995 (73 C 316/95) - DRsp Nr. 1997/1816
AG Bochum, Urteil vom 07.12.1995 - Aktenzeichen 73 C 316/95
DRsp Nr. 1997/1816
Da ein Unfallschaden eines Motorrads in Höhe von DM 3400 bei Verkauf offenbarungspflichtig ist, besteht auch ein Wertminderungsanspruch, der bei einem Fahrzeugwert von DM 10500 mit DM 500 an der Untergrenze liegt.