Hinweis:
Rechnungsvorlage verlangt demgegenüber das OLG Köln in der unter ES Kfz-Schaden A-1/24 wiedergegebenen Entscheidung. Dort allerdings ging es anders als oben darum, die für die Ausnutzung des Integritätszuschlags unumgängliche tatsächliche Reparatur-Vornahme nachzuweisen. Damit ist andererseits das LG Kassel nicht einverstanden, das im Falle einer sogenannten Eigenreparatur zu entscheiden hatte: ES Kfz-Schaden A-1/34.
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