AG Eisleben - Urteil vom 01.02.1995 (2 C 333/94) - DRsp Nr. 1996/3974
AG Eisleben, Urteil vom 01.02.1995 - Aktenzeichen 2 C 333/94
DRsp Nr. 1996/3974
Der Verkehrsunfallgeschädigte erfüllt seine Schadensminderungspflicht nicht, wenn er einen Mietvertrag über einen Ersatzwagen abschließt, obwohl ihm der Mietwagenunternehmer lediglich ein Angebot zum sogenannten Unfallersatztarif unterbreitet hat.