Der betroffene Fahrzeughalter, der auf Totalschadenbasis abrechnet, hatte das Unfallfahrzeug für 800 DM veräußert, insoweit dem Gutachten folgend, das der von ihm beauftragte Sachverständige unter Orientierung am sogenannten Polenmarkt erstellt hatte. Der Haftpflichtversicherer des Unfallverantwortlichen, der den Schaden auf der Grundlage der im Gutachten - um 700 DM zu niedrig - angesetzten Werte reguliert hat, verlangt vom Sachverständigen Schadensersatz.
Zu den schadensersatzrechtlichen Konsequenzen fehlerhafter Kfz-Gutachten aus Sicht und Position des betroffenen Fahrzeughalters vorstehend ES Kfz-Schaden B-1/30, 27, 19.
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