AG Kaiserslautern - Urteil vom 15.11.1995 (6070 Js 9503/95 2 OWi) - DRsp Nr. 1996/29944
AG Kaiserslautern, Urteil vom 15.11.1995 - Aktenzeichen 6070 Js 9503/95 2 OWi
DRsp Nr. 1996/29944
1. Wo das Parken nur für Anlieger gestattet ist, ist es auch einem Dritten erlaubt, der mit dem Anlieger verkehrt. 2. Dem Dritten ist aus Gründen des Schutzes seiner Privatsphäre nicht zuzumuten, den Anlieger zu benennen, mit dem er zum fraglichen Zeitpunkt verkehrte.