AG Langen - Urteil vom 09.06.1995 (51 C 1054/93) - DRsp Nr. 1996/2893
AG Langen, Urteil vom 09.06.1995 - Aktenzeichen 51 C 1054/93
DRsp Nr. 1996/2893
Der Schädiger haftet dem Ehegatten des bei einem Unfall Verletzten nicht auf Ersatz von Stornokosten, die aus der Absage einer gebuchten gemeinsamen Urlaubsreise der Eheleute resultieren.