Hinweis:
Zu beiden hier angesprochenen Abrechnungsposten vgl. insbesondere die unter ES Kfz-Schaden C-1/33 mit Auszug und im Hinweis genannte Rechtsprechung.
Anders als die dort zitierten Amtsgerichte haben das AG Celle (Urteil - 7 C 8541/92 - 9.11.1992, in r+s 1993, 218 = ZfS 1993, 266) sowie neuerdings auch das AG Überlingen (Urteil - 4 C 1420/94 - 23.3.1995, in DAR 1995, 296) die Erstattungsfähigkeit der fiktiven Verbringungskosten verneint.
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