AG München vom 09.05.1995
332 C 6053/94
Normen:
StVG § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 2; StVO §§ 1, 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
SP 1995, 393

AG München - 09.05.1995 (332 C 6053/94) - DRsp Nr. 1996/29590

AG München, vom 09.05.1995 - Aktenzeichen 332 C 6053/94

DRsp Nr. 1996/29590

1. Unter plötzlichem Bremsen ist ein Bremsen ohne vorhersehbaren Grund und unter starkem Bremsen ein kräftiger Tritt auf das Bremspedal, also die Auslösung einer hohen Bremsverzögerung zu verstehen. 2. Ein verkürzter Sicherheitsabstand kommt auch im geballten Stadtverkehr nur ausnahmsweise in Betracht. Erforderlich ist, daß die vor dem Vorausfahrenden liegende Fahrbahn erkennbar hindernisfrei ist und mit erhöhter Bremsbereitschaft gefahren wird.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 2; StVO §§ 1, 4 Abs. 1 ;
Fundstellen
SP 1995, 393