AG München vom 23.12.1997
332 C 3134/97
Normen:
BGB §§ 249, 254 ;
Fundstellen:
VersR 1999, 332

AG München - 23.12.1997 (332 C 3134/97) - DRsp Nr. 1999/10197

AG München, vom 23.12.1997 - Aktenzeichen 332 C 3134/97

DRsp Nr. 1999/10197

1. Die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen entspricht auch bei geringen Schadensbeträgen der Waffengleichheit zwischen den Parteien. 2. Allein die geringfügige Höhe des Schadens ist kein geeignetes Kriterium, um einen Verstoß des Geschädigten gegen seine Schadensminderungspflicht durch Beauftragung eines Sachverständigen zu bejahen.

Normenkette:

BGB §§ 249, 254 ;
Fundstellen
VersR 1999, 332