AG Weilheim - Urteil vom 30.10.1995 (2 C 0705/95) - DRsp Nr. 1996/29976
AG Weilheim, Urteil vom 30.10.1995 - Aktenzeichen 2 C 0705/95
DRsp Nr. 1996/29976
Ist der Verkehrsrechtsschutz auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen erstreckt, so umfaßt er nicht nur Streitigkeiten aus einer Kraftfahrzeug-Unfallversicherung, sondern auch solche aus einer allgemeinen Unfallversicherung, sofern der Versicherungsnehmer den Unfall als Fahrzeuginsasse erlitten hat.