OLG Brandenburg - Urteil vom 20.04.2023
10 U 50/22
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1-2; ZPO § 313 Abs. 2 S. 2; BGB § 124 Abs. 2; BGB § 818 Abs. 1; BGB § 818 Abs. 2; BGB § 100; ZPO § 287 Abs. 1; ZPO § 314; BGB § 123; BGB § 325; BGB § 389; ZPO § 138 Abs. 3; StVG § 33; BGB § 124 Abs. 1; BGB § 293; BGB § 295; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 142; ZPO § 530; ZPO § 531; ZPO § 756; ZPO § 765;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 17.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 126/21

Anfechtung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug wegen arglistiger TäuschungVerschwiegener Unfallschaden bei Verkauf des KfzKenntnis von massivem Unfallschaden bei Kfz-VerkaufZusicherung der Unfallfreiheit eines Kfz bei Verkauf

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2023 - Aktenzeichen 10 U 50/22

DRsp Nr. 2023/5917

Anfechtung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug wegen arglistiger Täuschung Verschwiegener Unfallschaden bei Verkauf des Kfz Kenntnis von massivem Unfallschaden bei Kfz-Verkauf Zusicherung der Unfallfreiheit eines Kfz bei Verkauf

Bei Vertragsverhandlungen trifft jeden Vertragspartner die Pflicht solche Umstände mitzuteilen, die den Vertragszweck für den anderen vereiteln können und daher für seinen Entschluss, den Vertrag abzuschließen, wesentliche Bedeutung haben. Das Verschweigen entsprechender Umstände berechtigt den Vertragspartner zur Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Insoweit reicht aus, dass derjenige, der den Umstand verschweigt, damit rechnet, dass die Mitteilung den Vertragspartner dazu veranlassen könnte, den Vertrag nicht abzuschließen.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 17. Februar 2022, Az. 13 O 126/21, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und aus Klarstellungsgründen insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.928,63 € Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Audi A6 - Fahrgestellnr. ... zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme des o.g. Audi A6 - Fahrgestellnr. ... in Verzug befindet.