Wiedereinsetzungsantrag i.V.m. Einspruch gegen Bußgeldbescheid Anfechtungsklage gegen Fahrerlaubnisentziehung Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Verpflichtung zur Teilnahme an Aufbauseminar i.V.m. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Kostenfestsetzung (Abschleppmaßnahme) i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 1 Anfechtungsklage gegen Fahrtenbuchauflage i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 2 Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Schreiben an das Polizeipräsidium wegen Schadensersatzforderung Anfechtungsklage gegen Vorladung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Feststellung der Inlandsungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO Anfechtungsklage gegen Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung von Radfahrstreifen gem. § 80 Abs. 5 VwGO Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis Antrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 123 VwGO Anfechtungsklage gegen Untersagungsverfügung bzgl. Autoposings Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Entscheidung über Gebührenfestsetzungsklage Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholmissbrauchs

Anfechtungsklage gegen Fahrerlaubnisentziehung

An das

Verwaltungsgericht .

... (Anschrift)

In Sachen

Konstantin Mohr, (Adresse)

– Kläger –

vertreten durch den Unterfertigten

gegen

(Anschrift Rechtsträger Fahrerlaubnisbehörde)

vertreten durch (Fahrerlaubnisbehörde),

diese vertreten durch (Amtsleiter)

– Beklagte(r) –

wegen: Entziehung der Fahrerlaubnis

erheben wir namens und im Auftrag des Klägers

Anfechtungsklage

mit den

Anträgen:

I.   Die Entziehung der Fahrerlaubnis (Nr. ... des Bescheids), die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins (Nr. ... des Bescheids) und die Festsetzung von Gebühren und Auslagen (Nr. ... des Bescheids) werden aufgehoben. Anmerkung anzeigen  

II. Die Fahrerlaubnisbehörde wird verpflichtet, den bereits abgelieferten Führerschein zu unseren Händen herauszugeben.

III. Der/die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


Begründung:

I.