An das
Verwaltungsgericht .
... (Anschrift)
vorab per Telefax: .
In Sachen
Bernd Koch, (Adresse)
- Kläger und Antragsteller -
vertreten durch den Unterfertigten
gegen
(Anschrift Rechtsträger der den Bescheid erlassenden Behörde)
vertreten durch (Behörde, die den Bescheid erlassen hat),
diese vertreten durch (Amtsleiter)
- Beklagte und Antragsgegnerin -
wegen: Inlandsgültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; Bescheid der Beklagten vom 15.03.2019
zeigen wir unter Vollmachtsvorlage die anwaltliche Vertretung des Klägers an und erheben in seinem Namen und Auftrag
Anfechtungsklage
mit den
Anträgen:
I. Die Feststellung der Inlandsungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis des Klägers (Nr. 1 des Bescheids), die Verpflichtung zur Vorlage des Führerscheins (Nr. 2 des Bescheids) und die Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall der nicht fristgerechten Vorlage des Führerscheins (Nr. 4 des Bescheids) werden aufgehoben.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Außerdem wird im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens
beantragt:
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers wird wiederhergestellt bzw. angeordnet. Die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Begründung:
I.
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