Wiedereinsetzungsantrag i.V.m. Einspruch gegen Bußgeldbescheid Anfechtungsklage gegen Fahrerlaubnisentziehung Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Verpflichtung zur Teilnahme an Aufbauseminar i.V.m. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Kostenfestsetzung (Abschleppmaßnahme) i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 1 Anfechtungsklage gegen Fahrtenbuchauflage i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 2 Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Schreiben an das Polizeipräsidium wegen Schadensersatzforderung Anfechtungsklage gegen Vorladung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Feststellung der Inlandsungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO Anfechtungsklage gegen Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung von Radfahrstreifen gem. § 80 Abs. 5 VwGO Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis Antrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 123 VwGO Anfechtungsklage gegen Untersagungsverfügung bzgl. Autoposings Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Entscheidung über Gebührenfestsetzungsklage Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholmissbrauchs

Anfechtungsklage gegen Untersagungsverfügung bzgl. Autoposings

An das

Verwaltungsgericht ...

(Anschrift)

In Sachen

Name und Anschrift Mandant

– Kläger –

vertreten durch den Unterfertigten

gegen

(Anschrift Rechtsträger Straßenverkehrsbehörde)

vertreten durch (Straßenverkehrsbehörde),

diese vertreten durch (Amtsleiter)

– Beklagte(r) –

wegen: Untersagungsverfügung vom ...

erheben wir namens und im Auftrag des Klägers

Anfechtungsklage

mit den

Anträgen,

I.   Die Untersagungsverfügung vom ... wird aufgehoben.

II.  Der Beklagte (die Beklagte) trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Begründung:

I.

Im Mai 2022 hat die Beklagte gegenüber dem Kläger den angegriffenen Bescheid erlassen, mit dem ihm untersagt wird, bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen im Stadtgebiet München zu verursachen. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet und im Fall eines Verstoßes ein Zwangsgeld i.H.v. 1.000 € angedroht.

II.

Die Klage ist zulässig und begründet.