Die Berufung der Klägerin gegen das am 01. Juli 2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das erstinstanzliche Urteil sowie dieses Urteil des Senats sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Rückzahlung sämtlicher auf eine Rentenversicherung geleisteter Prämien nebst Zinsen nach der Erklärung eines Widerrufs.
Die Klägerin erhielt am 20. Oktober 2008 einen von der Beklagten erstellten Versorgungsvorschlag für eine Rentenversicherung mit einer unverbindlichen Berechnung und einem beigefügten Produktinformationsblatt, das eingangs folgenden fettgedruckten Passus enthält:
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