Die Berufung der Klägerin vom 25.10.2019 gegen das Endurteil des LG München II vom 02.10.2019 (Az.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits (erster und zweiter Instanz).
3.Das vorgenannte Urteil des Landgerichts sowie dieses Urteil sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
5.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 9.837,87 € festgesetzt.
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