OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.03.2015
7 U 102/14
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 23.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 265/13

Anforderungen an den Nachweis des Eigentums des Unfallgeschädigten an dem beschädigten Pkw

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.03.2015 - Aktenzeichen 7 U 102/14

DRsp Nr. 2016/4420

Anforderungen an den Nachweis des Eigentums des Unfallgeschädigten an dem beschädigten Pkw

Der Nachweis des Eigentums des Unfallgeschädigten an einem verunfallten Pkw ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Pkw zunächst im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens des Klägers war und zu einem späteren Zeitpunkt nach Klageerhebung das Einzelunternehmen in eine GmbH eingebracht worden ist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23.5.2014 nebst dem zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben.

Der Anspruch des Klägers auf Ersatz des Schadens, der ihm infolge des Zusammenstoßes seines Fahrzeugs Marke1 Fahrgestellnummer ... mit dem Fahrzeug des Beklagten zu 2 ... am ...4.2012 entstanden ist, ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung über den Betrag des Schadens und über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1;

Gründe

I.