OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.05.2015
I-1 U 116/14
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 22.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 436/10

Anforderungen an den Nachweis des Eigentums eines unfallgeschädigten FahrzeugsAnforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2015 - Aktenzeichen I-1 U 116/14

DRsp Nr. 2016/14227

Anforderungen an den Nachweis des Eigentums eines unfallgeschädigten Fahrzeugs Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls

Die Beschädigung eines am Straßenrand äußerlich ordnungsgemäß abgestellten Personenkraftwagens durch das Fahrzeug eines angeblich unachtsam dagegen gestoßenen Schädigers ist eines der häufigsten Schadensmuster, welches bei gestellten Unfallereignissen Anwendung findet. Das gilt umso mehr, wenn sich das fragliche Geschehen als ein Schadensfall darstellt, der sich auf einer Anliegerstraße zur Nachtzeit ohne die Anwesenheit von Zeugen zugetragen haben soll.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 3. wird das am 22. Juli 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der durch die Nebenintervention der Beklagten zu 3. verursachten Kosten - werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; ZPO § 286;

Entscheidungsgründe