KG - Urteil vom 15.01.2015
22 U 68/11
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 08.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 538/04

Anforderungen an den Nachweis einer HWS-Distorsion im VerkehrsunfallprozessPlicht des Gerichts zur Anhörung eines Privat-SachverständigenAnforderungen an die Darlegung des Haushaltsführungsschadens

KG, Urteil vom 15.01.2015 - Aktenzeichen 22 U 68/11

DRsp Nr. 2016/11620

Anforderungen an den Nachweis einer HWS-Distorsion im Verkehrsunfallprozess Plicht des Gerichts zur Anhörung eines Privat-Sachverständigen Anforderungen an die Darlegung des Haushaltsführungsschadens

1. Auch bei Überschreiten des Grenzwertes der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung genügen zur Feststellung einer HWS-Distorsion subjektive Beschwerden wie Kopf-, Nackenschmerzen oder Spannungsgefühl für sich nicht, weil insoweit lediglich ein zeitlicher Zusammenhang herzustellen wäre, sie nicht verletzungstypisch und daher ohne besondere Aussagekraft sind. 2. Die Ladung bzw. Anhörung (von Amts wegen) eines Privat-Sachverständigen durch das Gericht, kommt nicht in Betracht. Das Gericht ist insoweit nur verpflichtet, der Partei bzw. in Anwaltsprozessen ihrem Rechtsanwalt die Gelegenheit zu geben, den vom Gericht beauftragten Sachverständigen in Anwesenheit ihres (Privat-) Sachverständigen anzuhören, damit die Partei sich fachlich beraten lassen kann.