OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.04.2015
12 U 138/13
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 05.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 370/11

Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.04.2015 - Aktenzeichen 12 U 138/13

DRsp Nr. 2016/3802

Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls

1. Die erleichterte Art der Beweisführung durch einen Anscheinsbeweis ist auch in Fällen in Betracht zu ziehen, in denen die Behauptung betrügerischer Vortäuschung eines Unfallgeschehens - mit der Folge eines Ausschlusses der Rechtswidrigkeit der Schädigung - zu würdigen ist.