KG - Beschluss vom 23.11.2020
22 W 13/20
Normen:
BGB § 21; BGB § 22; BGB § 77 Abs. 1; FamFG § 191 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 95 AR 789/19

Anforderungen an die Anmeldung eines Vereins zur Eintragung im VereinsregisterZulässigkeit der Eintragung eines Vereins aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU

KG, Beschluss vom 23.11.2020 - Aktenzeichen 22 W 13/20

DRsp Nr. 2020/18362

Anforderungen an die Anmeldung eines Vereins zur Eintragung im Vereinsregister Zulässigkeit der Eintragung eines Vereins aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 21; BGB § 22; BGB § 77 Abs. 1; FamFG § 191 Abs. 2;

Gründe:

I.