OLG Karlsruhe - Urteil vom 22.10.2015
12 U 53/15
Normen:
VVG § 19 Abs 5; VVG § 22; BGB § 123;
Fundstellen:
MDR 2016, 28
VersR 2016, 105
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 18.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 92/14

Anforderungen an die Belehrung über die Folgen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2015 - Aktenzeichen 12 U 53/15

DRsp Nr. 2015/18420

Anforderungen an die Belehrung über die Folgen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen

Eine wirksame Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG setzt voraus, dass diese in unmittelbarer Nähe zu den gestellten Gesundheitsfragen erfolgt und dabei in einer Art und Weise drucktechnisch hervorgehoben ist, dass sie vom Versicherungsnehmer schlechterdings nicht übersehen werden kann.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 18.03.2015 - 5 O 92/14 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die private Krankenversicherung der Klägerin bei der Beklagten mit der Versicherungs-Nr. 77.121.353.7 nicht durch die Rücktritts- und Kündigungserklärung der Beklagten vom 14.10.2013 beendet worden ist, sondern zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieser Entscheidung vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 19 Abs 5; VVG § 22; BGB § 123;

Gründe

I.