Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Magdeburg vom 15. November 2017 wird, einschließlich des Antrages, der Klägerin für die Beschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen, zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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