Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bielefeld zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15,- € verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine noch fünfmonatige Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis angeordnet.
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