OLG Oldenburg - Beschluss vom 19.12.2022
2 Ss (OWi) 183/22
Normen:
StVO § 49 Abs. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
WKRS 2022, 50168
Vorinstanzen:
AG Delmenhorst, vom 13.07.2022

Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund einer Stoppuhrmessung aus einem nachfahrenden Polizeifahrzeug

OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.12.2022 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 183/22

DRsp Nr. 2023/816

Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund einer Stoppuhrmessung aus einem nachfahrenden Polizeifahrzeug

Zur Geschwindigkeitsmessung aus nachfahrendem Fahrzeug mittels Stoppuhr.

Wird eine Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Nachtzeit auf eine Stoppuhrmessung aus einem nachfahrenden Polizeifahrzeug gestützt, so sind zumindest Ausführungen zu den Beleuchtungsverhältnissen auf der nächtlichen Autobahn sowie zum Abstand des Polizeifahrzeugs zum Fahrzeug des Betroffenen zu treffen. Außerdem ist festzustellen, wo die Kilometrierungsschilder angebracht und wie sie beschriftet waren.

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Delmenhorst vom 13.07.2022 mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

StVO § 49 Abs. 1 Nr. 3;

Gründe:

Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 400 € und einem Fahrverbot für die Dauer von einem Monat verurteilt.