OLG Hamburg - Beschluss vom 29.12.2004
3 Ss 114/04 OWi
Normen:
BKatV § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZV 2005, 209

Anforderungen an die Feststellungen und die Beweiswürdigung bei einem Rotlichtverstoß

OLG Hamburg, Beschluss vom 29.12.2004 - Aktenzeichen 3 Ss 114/04 OWi

DRsp Nr. 2005/13802

Anforderungen an die Feststellungen und die Beweiswürdigung bei einem Rotlichtverstoß

Wird der Betroffene allein aufgrund der Beobachtungen und Schätzungen eines Polizeibeamten wegen eines Rotlichtverstoßes verurteilt und ein Fahrverbot angeordnet, so sind konkrete Tatsachen festzustellen, auf denen die Schätzung der Dauer der Rotlichtphase beruht. Diese müssen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sein.

Normenkette:

BKatV § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZV 2005, 209