OLG Hamm - Urteil vom 12.05.2017
20 U 197/16
Normen:
VVG § 1 S. 1; VVG § 186 S. 1; AUB Nr. 2.1.1.1; ZPO § 416;
Vorinstanzen:
LG Paderborn, vom 28.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 181/16

Anforderungen an die fristgemäße ärztliche Feststellung der Invalidität i.S. von Nr. 2.1.1. AUBBeweiskraft einer Privaturkunde

OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2017 - Aktenzeichen 20 U 197/16

DRsp Nr. 2017/11601

Anforderungen an die fristgemäße ärztliche Feststellung der Invalidität i.S. von Nr. 2.1.1. AUB Beweiskraft einer Privaturkunde

Zwar streitet grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung für die Vollständigkeit und Richtigkeit einer in einer Privaturkunde enthaltenen Erklärung. Dies gilt jedoch nur zwischen den bei der Entstehung der Urkunde Beteiligten, nicht aber gegenüber Dritten.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.10.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

VVG § 1 S. 1; VVG § 186 S. 1; AUB Nr. 2.1.1.1; ZPO § 416;

Gründe

I.

Der Kläger macht Ansprüche aus seiner bei dem Beklagten genommenen Unfallversicherung geltend.

Voraussetzung für eine Invaliditätsleistung ist dabei u. a. gemäß Ziff. 2.1.1.1 AUB, dass die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und geltend gemacht worden ist.

1. 2.