Der Kläger hat die Beklagten aus einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen, der sich am 25. November 1977 auf der Autobahn Mannheim - Frankfurt ereignet hat. Bei dem Verkehrsunfall wurde der Kläger als Beifahrer im Pkw der Frau D. verletzt, als das auf der Überholspur mit etwa 140 km/h fahrende Fahrzeug infolge eines geplatzten Reifens ins Schleudern und sodann auf die rechte Fahrbahnhälfte geriet. Dort fuhr der Beklagte zu 1) mit dem von ihm gesteuerten, bei der Beklagten zu 3) versicherten Lastzug der Beklagten zu 2) auf den Pkw auf. Der Kläger erlitt schwere Kopfverletzungen, die zur Erwerbsunfähigkeit führten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|