OLG Köln - Urteil vom 14.08.2015
20 U 71/15
Normen:
VVG § 8 Abs. 5 S. 2 a.F.;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 10.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 152/14

Anforderungen an die Rücktrittsbelehrung beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

OLG Köln, Urteil vom 14.08.2015 - Aktenzeichen 20 U 71/15

DRsp Nr. 2017/895

Anforderungen an die Rücktrittsbelehrung beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

Eine beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages erteilte Belehrung, wonach der Versicherungsnehmer "innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins vom Versicherungsvertrag zurücktreten" kann und zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung genügt, genügt formal und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen des § 8 Abs. 5 S. 2 VVG a.F..

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. April 2015 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 152/14 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 8 Abs. 5 S. 2 a.F.;

Gründe

I.

Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg.

1.