Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Feststellung einer Abstandsunterschreitung durch die gebotenen Toleranzabzüge bereits berücksichtigendes standardisiertes Abstandsmessverfahren
OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2016 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 1394/16
DRsp Nr. 2017/472
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Feststellung einer Abstandsunterschreitung durch die gebotenen Toleranzabzüge bereits berücksichtigendes standardisiertes Abstandsmessverfahren
OWiG § 71 IStVO § 4 I 1Beruht die Feststellung der Abstandsunterschreitung auf einem die gebotenen Toleranzabzüge bereits systemimmanent berücksichtigenden standardisierten Abstandsmessverfahren, muss das tatrichterliche Urteil zu erkennen geben, dass die dem Tatvorwurf zugrunde gelegten Geschwindigkeits- und Abstandswerte unter Berücksichtigung des gerätspezifischen Toleranzabzugs ermittelt wurden; der Mitteilung der konkreten Toleranzwerte bedarf es dann nicht mehr (u.a. Festhaltung an BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f. und OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2012 - 3 Ss OWi 450/12 = ZfS 2013, 290 = VerkMitt. 2013, Nr. 30).
Das AG hat den Betr. wegen fahrlässiger Nichteinhaltung des Mindestabstandes (§ 4 I 1 StVO) zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Seine hiergegen gerichteten Rechtsbeschwerde erwies sich als begründet.
Aus den Gründen
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