OLG Bamberg - Beschluss vom 21.11.2016
3 Ss OWi 1394/16
Normen:
StPO § 267; OWiG § 71 I; StVO § 4 I 1;
Fundstellen:
DAR 2017, 91

Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Feststellung einer Abstandsunterschreitung durch die gebotenen Toleranzabzüge bereits berücksichtigendes standardisiertes Abstandsmessverfahren

OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2016 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 1394/16

DRsp Nr. 2017/472

Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Feststellung einer Abstandsunterschreitung durch die gebotenen Toleranzabzüge bereits berücksichtigendes standardisiertes Abstandsmessverfahren

OWiG § 71 I StVO § 4 I 1 Beruht die Feststellung der Abstandsunterschreitung auf einem die gebotenen Toleranzabzüge bereits systemimmanent berücksichtigenden standardisierten Abstandsmessverfahren, muss das tatrichterliche Urteil zu erkennen geben, dass die dem Tatvorwurf zugrunde gelegten Geschwindigkeits- und Abstandswerte unter Berücksichtigung des gerätspezifischen Toleranzabzugs ermittelt wurden; der Mitteilung der konkreten Toleranzwerte bedarf es dann nicht mehr (u.a. Festhaltung an BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f. und OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2012 - 3 Ss OWi 450/12 = ZfS 2013, 290 = VerkMitt. 2013, Nr. 30).

Normenkette:

StPO § 267; OWiG § 71 I; StVO § 4 I 1;

Zum Sachverhalt

Das AG hat den Betr. wegen fahrlässiger Nichteinhaltung des Mindestabstandes (§ 4 I 1 StVO) zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Seine hiergegen gerichteten Rechtsbeschwerde erwies sich als begründet.

Aus den Gründen