OLG Bamberg - Beschluss vom 29.12.2016
3 Ss OWi 1566/16
Normen:
OWiG § 71; OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. Abs. 3 S. 1; StPO § 267 Abs. 1 S. 3 u. Abs. 3; StPO § 353 Abs. 1 u. 2; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2; StVO § 41 Abs. 2; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 4; StVG § 24 Abs. 1;

Anforderungen an die Urteilsgründe bei Bildung der Überzeugung von der Fahrereigenschaft des Betroffenen aufgrund eines anthropologischen Sachverständigengutachtens

OLG Bamberg, Beschluss vom 29.12.2016 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 1566/16

DRsp Nr. 2017/5096

Anforderungen an die Urteilsgründe bei Bildung der Überzeugung von der Fahrereigenschaft des Betroffenen aufgrund eines anthropologischen Sachverständigengutachtens

1. Beruht die Überzeugung des Tatgerichts von der Fahrereigenschaft des Betroffenen ohne weitere eigene Erwägungen auf der Übernahme von Darlegungen eines anthropologischen Sachverständigen, müssen im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und fachbezogenen Ausführungen des Sachverständigen derart wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit unabdingbar ist. Hierzu zählen Angaben, auf wie viele und welche konkreten übereinstimmenden medizinischen Körpermerkmale sich der Sachverständige bei seiner Bewertung bezogen, wie er die Übereinstimmungen ermittelt, auf welches biostatische Vergleichsmaterial sich die von ihm vorgenommene Wahrscheinlichkeitsberechnung gestützt und welche Beweisbedeutung er den einzelnen Merkmalen beigemessen hat (u. a. Anschluss an OLG Bamberg, Beschl. v. 20.02.2008 - 3 Ss OWi 180/08 = NZV 2008, 211 = VRS 114, 285 m. w. N.).

Normenkette:

OWiG § 71; OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. Abs. 3 S. 1; StPO § 267 Abs. 1 S. 3 u. Abs. 3; StPO § 353 Abs. 1 u. 2; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2; StVO § 41 Abs. 2; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 4; StVG § 24 Abs. 1;

Tatbestand