Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Ravensburg vom 05. November 2010 im Ausspruch über die Rechtsfolgen mit den zugehörigen Feststellungen
a u f g e h o b e n .
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Ravensburg
z u r ü c k v e r w i e s e n .
I.
Das Amtsgericht Ravensburg hat den Betroffenen am 05. November 2010 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts um 32 km/h zu der Geldbuße von 200,-- € verurteilt. Außerdem verhängte es ein Fahrverbot von einem Monat, das erst mit der Abgabe des Führerscheins in amtliche Verwahrung, spätestens jedoch vier Monate nach Rechtskraft des Urteils, wirksam werden sollte.
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