Unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Schleiden zurückverwiesen.
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