Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Biberach vom 1. März 2010 mit den Feststellungen
a u f g e h o b e n .
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Biberach
z u r ü c k v e r w i e s e n .
I. Das Amtsgericht Biberach verurteilte den Angeklagten am 1. März 2010 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu der Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20,-- €. Ferner wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis von noch sieben Monaten festgesetzt.
Das Amtsgericht hat zur abgeurteilten Tat unter Ziffer II. folgende Feststellungen getroffen:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|