I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. Januar 2014 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - i.d.F. des Berichtigungsbeschlusses vom 11. April 2014 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der klägerischen Berufung die Klage insgesamt abgewiesen, soweit das Landgericht darüber erkannt hat.
II. Von den Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin 88 % und der Beklagten 12 % zur Last. Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz bleibt dem landgerichtlichen Schlussurteil vorbehalten.
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