OLG Karlsruhe - Urteil vom 22.11.2016
17 U 176/15
Normen:
BGB 355 Abs. 2; BGB § 242; BGB § 313 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 09.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 149/15

Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines VerbraucherdarlehensvertragesVerwirkung des Widerrufsrechts durch Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung zur Ablösung des Darlehens

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2016 - Aktenzeichen 17 U 176/15

DRsp Nr. 2017/16719

Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages Verwirkung des Widerrufsrechts durch Abschluss einer "Aufhebungsvereinbarung" zur Ablösung des Darlehens

1. Die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 S. 1 BGB in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung ist - unabhängig von der Kausalität des Fehlers im Einzelfall - unzureichend, wenn ihr nicht deutlich zu entnehmen ist, dass die Frist nicht beginnt, bevor der Verbraucher im Besitz seiner eigenen Vertragserklärung in Schriftform ist.2. Der Abschluss einer "Aufhebungsvereinbarung" zur Ablösung des Darlehens lässt weder den Widerruf der Vertragserklärung durch den Verbraucher ins Leere gehen noch führt er allein zur Verwirkung des Widerrufsrechts.3. Der Anspruch auf Rückzahlung des Aufhebungsentgelts folgt nicht unmittelbar aus §§ 346 Abs. 1, 357 Abs. 1 BGB oder § 812 Abs. 1 BGB, sondern aus dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht nach Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 BGB i.V.m. § 346 BGB.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 9. Oktober 2015 - 6 O 149/15 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen der Beklagten zur Last.

3.

Das Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

5.