Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. Januar 2015 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 871,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Januar 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 5/6 und die Beklagte zu 1/6 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 77% und der Beklagten zu 23% auferlegt.
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