OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.06.2016
12 U 43/15
Normen:
VVG § 5a Abs. 1 a.F.;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 25.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 248/14

Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines KapitallebensversicherungsvertragesRechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.06.2016 - Aktenzeichen 12 U 43/15

DRsp Nr. 2017/10405

Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs

Bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung ist das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung auch nach jahrelanger Durchführung des Vertrages und bestätigenden Rechtshandlungen regelmäßig nicht als verwirkt anzusehen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 25. Februar 2015 (Az. 4 O 248/14) teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2917,59 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 6. August 2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Kläger 61 % zu tragen, die Beklagte trägt 39 %.

Das Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

VVG § 5a Abs. 1 a.F.;

Gründe

I.

1. 2.