Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 25. Februar 2015 (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2917,59 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 6. August 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Kläger 61 % zu tragen, die Beklagte trägt 39 %.
Das Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar.
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