VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 15.12.2009
10 S 3348/08
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1 S. 1.S. 2; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 24; VwGO § 47; StVO § 44 Abs. 1; StVO § 45 Abs. 1;
Fundstellen:
DVBl 2010, 389
GewArch 2010, 133
NVwZ-RR 2010, 348
UPR 2010, 154

Anforderungen an eine satzungsrechtliche Fahrtroutenregelung für Selbstanlieferer zu einer Erdaushubdeponie vor dem Hintergrund des Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit; Anforderungen an die formellgesetzliche Ermächtigungsgrundlage von Satzungen betreffend die Ausübung des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2009 - Aktenzeichen 10 S 3348/08

DRsp Nr. 2010/1935

Anforderungen an eine satzungsrechtliche Fahrtroutenregelung für Selbstanlieferer zu einer Erdaushubdeponie vor dem Hintergrund des Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit; Anforderungen an die formellgesetzliche Ermächtigungsgrundlage von Satzungen betreffend die Ausübung des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen

1. Eine satzungsrechtliche Fahrtroutenregelung für Selbstanlieferer zu einer Erdaushubdeponie bedarf als Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit betroffener Fuhrunternehmer einer hinreichend bestimmten formellgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Die Satzungsermächtigungen in § 8 LAbfG 1996 und § 3 Abs. 1 LKrO genügen dieser Anforderung nicht.2. Zu einer Fahrtroutenregelung, die nicht die Benutzung einer Entsorgungseinrichtung, sondern die Ausübung des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen steuert, kann ein Landesgesetz mangels Gesetzgebungskompetenz nicht ermächtigen.

Tenor

§ 9 der Benutzungsordnung des Antragsgegners für die Abfallentsorgungsanlagen vom 18. Dezember 2006 wird für unwirksam erklärt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1 S. 1.S. 2; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 24; VwGO § 47; StVO § 44 Abs. 1; StVO § 45 Abs. 1;

Tatbestand