Anlage: (§ 35 a Absatz 8) StVZO
Stand: 20.07.2023
zuletzt geändert durch:
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I Nr. 199

Anlage: (§ 35 a Absatz 8) StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Anlage: (§ 35 a Absatz 8)

StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung )

Anlage XXVIII
35 a Absatz 8) Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag Anmerkungen: Das Piktogramm ist rot. Sitz, Kindersitz und Umrandung des Airbags sind schwarz. Das Wort Airbag und der Airbag sind weiß. Der Durchmesser des Piktogramms beträgt mindestens 60 mm.